Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Binningen umfasst heute rund 3500 Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt, wovon rund 1500 in Binningen wohnhaft sind.

Die Bürgergemeinde Binningen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft und setzt sich aus der Gesamtheit aller das Bürgerrecht von Binningen besitzenden Personen zusammen.

Bürgergemeindeordnung

Die aktuelle Bürgergemeindeordnung wurde auf den 9. November 2009 in Kraft gesetzt.

Bürgergemeindeordnung [PDF]

Aufgaben

Die Aufgaben der Bürgergemeinde werden in der Gemeindeordnung vom 23. April 2009 wie folgt umschrieben:

  1. Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht.
  2. Die Bürgergemeinde fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
  3. Die Bürgergemeinde bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen.
  4. Die Bürgergemeinde hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung.
  5. Die Bürgergemeinde gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
  6. Die Bürgergemeinde führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.

Der Bürgerrat

Der Bürgerrat Binningen setzt sich aus fünf, alle vier Jahre neu zu wählenden Personen zusammen. Seit 1964 gibt es in Binningen einen selbständigen Bürgerrat und seit rund 30 Jahren wurde der Bürgerrat in stiller Wahl gewählt.

Jeder Bürgerrat steht einem eigenen Ressort vor. Die Ressorts werden nach beruflichen Kompetenzen und persönlichen Erfahrungen und Präferenzen zugeteilt. Die Aufteilung der Ressorts wird jeweils zu Beginn der Amtsperiode festgelegt und für die gesamte Amtsperiode beibehalten. Aus dem Kreis der gewählten Bürgerräte ist zudem ein Präsident bzw. eine Präsidentin und ein Vizepräsident bzw. eine Vizepräsidentin zu wählen. Auch das Bürgergemeindepräsidium wurde in Binningen stets in stiller Wahl bestimmt.

Die Schreiberin wird durch den Bürgerrat angestellt.

Reglement

Das revidierte Reglement betreffend Behördenentschädigungen wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Reglement betreffend Behördenentschädigungen [PDF]

1.7.2020 – 30.6.2024

von links:
Yvonne Gass, Lukas Flück, Jürg Bräutigam (Präsident), Thomas Jundt, Stefanie Herren (Schreiberin bis Mai 2024), Mathis Nyfeler

Jürg Bräutigam ist Präsident der Bürgergemeinde und vertritt diese wie auch den Bürgerrat bei entsprechenden Anlässen und Repräsentationsaufgaben. Er leitet die Bürgergemeindeversammlungen ebenso wie die Sitzungen des Bürgerrates. Ihm obliegt das Ressort Kulturelles mit der Organisation des Banntages, des Binninger Frühjahrs- und Weihnachtsmarktes wie auch dem kulturellen Teil der Bürgergemeindeversammlungen. Mit grossem Engagement hat er auch die Hauptverantwortung für die vom Bürgerrat neu organisierten Open Air-Konzerte übernommen.
Lukas Flück betreut die Finanzen der Bürgergemeinde und bereitet jeweils das Budget und die Rechnung zuhanden der Bürgergemeindeversammlungen vor.
Yvonne Gass ist für das Ressort Einbürgerungen zuständig und prüft bei den Einbürgerungsgesprächen, ob die Gesuchstellenden mit den Schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut sind und über genügend Deutschkenntnisse verfügen sowie ob Kenntnisse der Schweizer Geschichte, der Politik und dem aktuellen Geschehen vorhanden sind.
Thomas Jundt amtet als Waldchef der Bürgergemeinde. Er betreut und organisiert die waldspezifischen Aufgaben und hat Einsitz in diversen Kommissionen. Mit Revierförster Markus Lack vom Forstrevier Allschwil/Vorderes Leimental arbeitet er eng zusammen. Er allein fällt den für die Bürger wichtigen Entscheid, ob die Tännlikultur im Binninger Wald rasch genug nachgewachsen ist, um die jährliche Weihnachtsbaumaktion durchführen zu können.
Mathis Nyfeler ist für das Ressort Liegenschaften der Bürgergemeinde zuständig und wird dabei durch seine Liegenschaftsfirma unterstützt. Mit grossem Engagement setzt er sich dafür ein, dass die Liegenschaften der Bürgergemeinde in einem guten Zustand sind und die Mieten erschwinglich sind und bleiben.
Stefanie Herren unterstützt die Bürgergemeinde und den Bürgerrat als Schreiberin. Sie ist die Anlaufstelle für Auskünfte im Zusammenhang mit einer Einbürgerung in der Gemeinde. An den Bürgergemeindeversammlungen und Sitzungen des Bürgerrates verfasst sie jeweils das Protokoll. Zudem ist sie für die Verwaltung der Homepage verantwortlich.

Bürgergemeindeversammlung

An den zweimal jährlich stattfindenden Bürgergemeindeversammlungen werden die Anträge des Bürgerrates zu den Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und Ausländern in das Binninger Bürgerrecht beraten und beschlossen. Ebenso werden im Frühling die Rechnung und im Herbst das Budget der Bürgergemeinde von der Bürgergemeinde beschlossen sowie allfällige weitere aktuelle Traktanden und Anträge behandelt. Die Frühjahrsversammlung findet im Bürgersaal an der Schlossgasse 1 statt. Die Herbstversammlung, verbunden mit der traditionellen Metzgete, findet im Kronenmattsaal statt.

Info

07. Mai 2025

Bürgergemeindeversammlung
19.00 Uhr im Kronenmattsaal

Geschichte

Vor mehreren hunderten Jahren schlossen sich in den Städten und Dörfern die Leute zu Gemeinschaften zusammen. Die Städte schlossen ihre Tore früh gegenüber Zugewanderten. Die Bevölkerung war geschützt, verpflichtete sich aber, die geltenden Rechte und Pflichten einzuhalten. Die Bezeichnung Bürger oder Burger kommt daher, dass die Bevölkerung rund um eine Burg ansässig war.

Auch die Dorfgemeinschaften hatten ihre Vereinbarungen. So wurde 1551 erstmals eine Bettlerordnung verfügt, in welcher geregelt war, dass die Gemeinden selber für ihre Armen aufkommen müssen. Es war also wichtig zu wissen, wer zur Gemeinde gehörte. Das Heimatrecht war somit geboren.

Die Unterscheidung in Einwohner- und Bürgergemeinden ist in den frühen achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts erfolgt. Die Bürgergemeinden wurden entpolitisiert und behielten die noch heute geltenden Kompetenzen wie Einbürgerungen, Gemeindewaldungen, Allmendfragen, Verwaltung der Bürgervermögen und – anders als heute – das so genannte Armenwesen. Erst seit dem 1. Dezember 1964 hat die Bürgergemeinde Binningen einen eigenen Bürgerrat, der als Exekutive die Aufgaben der Bürgergemeinde wahrnimmt. Vorher waltete der Gemeinderat auch als Bürgerrat.

In Binningen werden die Aktivitäten der Bürgergemeinde seit 1. Dezember 1964 von einem eigenständigen Bürgerrat geprägt. Durch die Pflege der Traditionen, des Erholungsraums sowie der Kultur engagiert er sich für die „schönen Dinge“ in der Gemeinde.

Finanzen

Bürgerrat Lukas Flück betreut die Finanzen der Bürgergemeinde und bereitet jeweils das Budget und die Rechnung zuhanden der Bürgergemeindeversammlungen im Herbst bzw. im Frühjahr vor.

Budget 2024

Rechnung 2023

Rechnung 2022

Rechnung 2021

Rechnung 2020

Rechnung 2019

Rechnung 2018

Rechnung 2017

Rechnung 2016

Rechnung 2015

Rechnung 2014

Rechnung 2013

Rechnung 2012

Rechnung 2011

Rechnung 2010

Rechnung 2009

Rechnung 2008